2008 wird in Hamburg eine neue Bürgerschaft gewählt
Anders als in den vergangenen Jahrzehnten können 2008 die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs mit mehreren Stimmen einen oder mehrere Kandidaten wählen. Grundlage bildet das neue Wahlrecht für die Hamburgische Bürgerschaft. Per Volksentscheid hatten sich die Hamburger am 13. Juni 2004 für ein neues Wahlrecht ausgesprochen, nach dem 2008 das erste Mal eine Bürgerschaftswahl durchgeführt werden sollte. Eine Neufassung des Gesetzes wurde zuletzt am 4. Juli 2007 aufgrund der Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 27. April 2007 durch die Bürgerschaft verabschiedet.
Zeitgleich ist das Hamburger Stadtgebiet erstmals in 17 Wahlkreise untergliedert worden, in denen nun gewählt wird.
Hier erfahren Sie, zu welchem Wahlkreis Ihre Adresse gehört.
Informationen zur Bevölkerung in den Wahlkreisen finden Sie in detaillierten Übersichten:
Den Verlauf der Wahlkreisgrenzen und weitere Informationen zu den neuen Wahlbezirken können Sie den nachfolgenden Karten und Übersichten entnehmen:
Weitere Detail-Informationen finden Sie beim Landeswahlleiter:
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