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VON: 113/2005

12.10.2005
   
  Strafverfolgung im Jahr 2004:
 

21 000 Verurteilte in Hamburg und 23 500 in Schleswig-Holstein

   
 

Im Jahr 2004 wurden von den Hamburger Strafgerichten insgesamt 21 060 Personen wegen begangener Straftaten verurteilt, das waren fünf Prozent weniger als im Vorjahr.

 

Wie das Statistikamt Nord mitteilt, befanden sich unter den schuldig Gesprochenen 3 765 Frauen (18 Prozent), 953 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (fünf Prozent) sowie 1 422 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (sieben Prozent). 30 Prozent aller Verurteilten (6 342 Personen) hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit, und gut die Hälfte der Schuldsprüche (10 813 Personen) richtete sich gegen bereits Vorbestrafte.

 

Die meisten Verurteilungen entfielen mit 4 915 Fällen auf die Hauptdeliktgruppe „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte“, zu der vor allem Betrug, Schwarzfahren und Urkundenfälschung rechnen. Straftaten im Straßenverkehr schlugen mit 4 149 Schuldsprüchen, Diebstahl und Unterschlagung mit 3 980, Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (hauptsächlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Ausländergesetz und die Abgabenordnung) mit 3 394 und andere Straftaten gegen Personen (schwerpunktmäßig Körperverletzung und Beleidigung) mit 3 075 Verurteilungen zu Buche. Deutlich geringe Zahlen ergaben sich bei Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung (677), bei Raub und Erpressung (523), bei Sexualdelikten (208) und bei gemeingefährlichen Straftaten (139).

 

In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2004  23 454 Personen strafrechtlich verurteilt. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies drei Prozent mehr.

Unter den schuldig Gesprochenen waren 3 797 Frauen (16 Prozent), 1 466 Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (sechs Prozent) sowie 1 708 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren (sieben Prozent). 14 Prozent aller Verurteilten (3 219 Personen) waren Ausländerinnen und Ausländer, und mehr als die Hälfte der Schuldsprüche (12 022 Personen) richtete sich gegen schon Vorbestrafte.

 

Die meisten Verurteilungen (6 625) erfolgten aufgrund von Straftaten im Straßenverkehr. Wegen Diebstahls und Unterschlagung wurden 5 190 Personen und wegen „anderer Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte 4 888 Männer und Frauen schuldig gesprochen. Auf die Hauptdeliktgruppe „andere Straftaten gegen die Person“ (besonders Körperverletzung und Beleidigung) entfielen 2 915 und auf „Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen“ 2 191 Verurteilungen. Deutlich geringe Zahlen ergaben sich bei Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung (581), bei gemeingefährlichen Straftaten (424), bei Raub und Erpressung (340) sowie bei Sexualdelikten (300).

 

Bei der Zuordnung der Verurteilungen zu Deliktgruppen ist zu beachten, dass im Falle der Verletzung mehrerer Strafvorschriften nur diejenige statistisch erfasst wird, die mit der schwersten Strafe bedroht ist.

 

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann@statistik-nord.de