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VON: 75/2006

13.06.2006
   
  Grundsicherung für alte Menschen in Hamburg und Schleswig-Holstein 2004
 

Staatliche Hilfe in den Städten am größten

   
 

Am Jahresende 2004 erhielten in Hamburg 11 047 Personen im Alter von 65 und mehr Jahren, die außerhalb von Einrichtungen lebten, die bedarfsorientierte Grundsicherung. Damit waren, wie das Statistikamt Nord mitteilt, 36 von 1 000 über 64-jährige Hamburgerinnen und Hamburger auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Innerhalb des Stadtgebietes wies der Bezirk Hamburg-Mitte mit einer Quote von 64 den größten Wert auf. Dieser Bereich war gleichzeitig durch überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit geprägt. In den Bezirken Harburg (36 Bezieher und Bezieherinnen je 1 000 der Bevölkerung), Altona (35), Eimsbüttel und Hamburg-Nord (jeweils 34) wurde ein nahe dem Durchschnitt liegendes Unterstützungsniveau gemessen. Von den außerhalb von Heimen lebenden älteren Menschen der Bezirke Wandsbek und Bergedorf mussten dagegen nur 27 bzw. 26 von 1 000 alten Menschen Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen.

 

Der Mehrzahl der Unterstützten war weiblichen Geschlechts (6 995 Personen). Auch im Vergleich zur Einwohnerschaft gleichen Alters lebten ältere Frauen (37 Empfängerinnen je 1 000 Seniorinnen) etwas häufiger als ältere Männer (33) ganz oder teilweise von Leistungen der Grundsicherung.

 

In Schleswig-Holstein belief sich die Zahl der außerhalb von Einrichtungen wohnenden über 64-jährigen Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2004 auf 8 416, das waren 16 von 1 000 der gleichaltrigen Bevölkerung.

 

Besonders groß war die Unterstützungsquote in den Städten. In Flensburg waren 33, in Kiel 31, in Lübeck 30 und in  Neumünster 25 von 1 000 Seniorinnen und Senioren auf staatliche Hilfe angewiesen. Diese Gebiete waren auch von anderen sozialen Problemlagen (etwa Sozialhilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit) überdurchschnittlich betroffen.

 

In den Landkreisen lag der Anteil der Hilfeempfänger dagegen durchweg unter dem Landeswert. Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg und Segeberg verzeichneten Anteilswerte von 15 bzw. 14 je 1 000. In Rendsburg-Eckernförde und in Stormarn wurden Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung am wenigsten in Anspruch genommen, dort betrug die Empfängerquote lediglich 10 je 1 000.

 

Mehr als sieben Zehntel aller Hilfebezieherinnen und -bezieher waren weiblichen Geschlechts (5 982 Personen). 19 von 1 000 über 64-jährige Frauen erhielten Grundsicherungsleistungen, der Wert für die Männer war mit elf deutlich geringer.

 

Die bedarfsorientierte Grundsicherung wird u. a. älteren Menschen gewährt, die ihren laufenden Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder anderen vorrangigen Quellen (z. B. Rente) decken können. Die bedarfsorientierte Grundsicherung erfüllt damit die Funktion einer „Sozialhilfeunterstützung für Alte“. Im Gegensatz zur herkömmlichen Sozialhilfe erfolgt dabei jedoch in der Regel kein Rückgriff auf versorgungspflichtige Angehörige, um der sogenannten „verschämten Armut“ entgegenzuwirken.


Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann@statistik-nord.de