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VON: 55/2004 S

01.06.2004
   
  Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Schleswig-Holstein im Jahr 2003
 

Leistungen für Asylbewerber beliefen sich wie im Vorjahr auf rund 39 Mio. Euro

   
 

Nach Angaben des Statistikamtes Nord blieben in Schleswig-Holstein die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2003 mit 38,6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr (38,7 Mio. Euro) insgesamt nahezu konstant.

 

Grundleistungen, die den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Kleidung usw. decken, stellten mit rund 20,7 Mio. Euro (2002: 21,4 Mio. Euro) wie auch im Vorjahr die größte Ausgabenposition dar. Ausgaben für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent und beliefen sich auf insgesamt 8,7 Mio. Euro. Leistungen in besonderen Fällen werden Asylbewerberinnen und -bewerbern gewährt, die bereits seit mindestens 36 Monaten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben und deren Ausreise nicht erfolgen kann bzw. wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Diese Ausgabenposition erhöhte sich zum Vorjahr um 6,9 Prozent auf nunmehr 8,1 Mio. Euro.

 

Den Ausgaben standen dem Vorjahr vergleichbare Einnahmen von 3,2 Mio.Euro gegenüber. Per Saldo verbleiben somit an reinen Ausgaben 35,4 Mio.Euro. Rein rechnerisch stellte damit im vergangenen Jahr jeder schleswig-holsteinische Einwohner knapp 13 Euro für die Unterstützung von Asylbewerbern zur Verfügung.

 

Ansprechpartner:

Jens Wißenbach

Telefon: 0431 6895-9221

E-Mail: jens.wissenbach@statistik-nord.de